Nachrichten über Ralf Isau aus dem Jahr 2001

28.05.2018

DSGVO: Der Newsletter ist tot. Es leben die News.

Seit dem 25. Mai 2018 müssen alle Gewerbetreibenden die Datenschutz-Grundverordnung zwingend beachten. Diese Verordnung Nr. 2016/679 der EU soll die persönlichen Daten jedes Einzelnen vor Missbrauch schützen. Eine lobenswerte Absicht. Angeblich war die treibende Idee, die Datensammelwut großer Diensteanbieter im Internet einzudämmen. Tatsächlich trifft die Verordnung aber – wieder mal – die kleinen Anbieter von Online-Diensten wie Selbständige und Freiberufler. Und damit auch mich, den Autor Ralf Isau.

Um einen Newsletter anzubieten, muss ich Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen speichern. Im Sinne der DSGVO sind schon diese wenigen Infos persönliche Daten. Falls ein Newsletter-Empfänger dies wünscht, muss ich ihm seine Daten zukommen lassen. Außerdem sind Vorkehrungen zu treffen, die Daten auf Verlangen zu sperren und/oder zu löschen. So weit, so gut. Das alles habe ich bisher auch schon getan, aber es kommt noch schlimmer.

Ich habe meine Maßnahmen zum Datenschutz akribisch zu dokumentieren. Leider muss auch damit gerechnet werden, dass geldgierige Rechtsanwälte gezielt nach Verstößen gegen das strenge Regelwerk suchen, um die vermeintlichen Gesetzes­übertreter mit kostenpflichtigen Abmahnungen zur Kasse zu bitten. Im Falle solch einer Abmahnung oder einer Prüfung durch den staatlichen Daten­schutz­beauf­trag­ten muss ich meine Daten­schutz­maß­nahmen schriftlich lückenlos nachweisen. Ferner ist penibel darzulegen, welche persönlichen Daten ich an welcher Stelle wofür benutze. Daten­schutz­unter­nehmen schätzen den Aufwand zur rechtssicheren Einhaltung der DSGVO auf monatlich einen Manntag. Dies entspräche ca. 5 % meiner Arbeitszeit. Das kann ich mir leider nicht leisten, große Unternehmen wie Facebook und Google dagegen schon.

So wird die DSGVO teilweise genau das Gegenteil des ursprünglichen Zwecks erreichen: Sie beschneidet die Vielfalt des Internets. Kleine Blogger, Künstler und Unternehmen müssen mit ihren wertvollen Inhalten auf die Portale von Google, Facebook & Co. umziehen, um sich vor existenzgefährdenden Abmahnungen zu schützen. Darunter leidet die Unabhängigkeit und die »Datenkraken« können noch mehr Informationen über ihre Nutzer sammeln. Danke, lieber Gesetzgeber. Damit hast du uns »Kleinen« einen Bärendienst erwiesen.

Daraus ergibt sich die schlechte Nachricht: Ich stelle meinen Newsletter ein. Ein Abmelden vom Newsletter ist nicht nötig, weil ich das zugrunde liegende E-Mail-Verzeichnis nicht weiterführe. Und die gute Nachricht? Es gibt auch weiterhin Neues vom Autor Ralf Isau: hier auf isau.de, auf meiner Facebook Fanpage und auch auf Twitter. Probehalber werde ich überdies meinen RSS-Feed vorerst weiter betreiben.

Allen Lesern, die mir über so viel Jahre die Treue gehalten haben, bitte ich um Verständnis für diese notwendige Maßnahme. Der Newsletter ist nun zwar tot. Doch die spannenden Neuigkeiten von Ralf Isau soll es möglichst noch lange geben.

DSGVO

24.05.2018

Neuer Roman »Das Allerweltshaus« erschienen

Was lange währt, wird gut. Das Sprichtwort bestätigt sich einmal mehr an meinem jüngsten Romanprojekt Das Allerweltshaus. Ursprünglich wollte Hockebooks das Buch im Februar veröffentlichen. Seit 24. Mai 2018 ist es nun im Buchhandel erhältlich. Der Roman ist sowohl als Paperback (Taschenbuch) wie auch als E-Book erhältlich.

Allerweltshaus
Das Allerweltshaus(2018)